Wegweiser zur
Antragstellung
Unsere individuellen autismusspezifischen Hilfen sind Leistungen der Eingliederungshilfe.
Die Eingliederungshilfe soll Anspruchsberechtigten eine individuelle Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Sie sollen ihre Lebensplanung und
-führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen können.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die nötigen Schritte, um über uns Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe zu erhalten
Schritt für Schritt zur individuellen, autismusspezifischen Hilfe
Diagnose
Um individuelle autismusspezifische Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe zu erhalten, brauchen Sie eine fachärztlich oder psychotherapeutisch gestellte Autismus-Diagnose. Diese ist eine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die zuständigen Jugend- oder Sozialämter. Außerdem ist sie die Grundlage, um gemeinsam zu klären, welche Unterstützung Sie oder Ihr Kind genau benötigen. Bevor Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, sollte die Diagnose also vorliegen. Weitere Hinweise zu diesem Thema erhalten Sie auf unserer Seite zum Thema Diagnostik.
Weitere Informationen und Tipps
Antragstellung
Der nächste Schritt ist, beim jeweils zuständigen Jugend- oder Sozialamt einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe zu stellen. Dieser Antrag kann formlos erfolgen. Eine Vorlage, die Sie dafür nutzen können, finden Sie über den beigefügten Button.
Wenn Sie Unterstützung im Antragsprozess brauchen, können Sie Verfahrenslotsen hinzuziehen. Das sind unabhängige Ansprechpersonen, die schon vielerorts existieren. Sie sollen junge Menschen und deren Familien unterstützen und begleiten bei der Antragstellung, im gesamten Hilfeprozess, beim Finden geeigneter Ansprechpartner und bei der Information zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten.
Zu unserer Vorlage für einen
Antrag auf Eingliederungshilfe
Bewilligung und Aufnahme
Das zuständige Jugend- oder Sozialamt prüft dann Ihren Antrag und Ihren individuellen Bedarf an Leistungen der Eingliederungshilfe. Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Darauf haben wir leider keinen Einfluss. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird und unsere Leistungen zu Ihrem Bedarf passen, gibt das Amt Ihnen eine entsprechende Rückmeldung. Gleichzeitig erteilt uns das Amt den Auftrag und die Kostenzusage. Ab diesem Moment sind die Zuständigkeit und die Finanzierung geklärt und wir setzen Sie auf unsere Warteliste.
Hilfebeginn
Sobald wir freie Kapazitäten haben, melden wir uns direkt bei Ihnen. Da die Wartezeiten variieren, können wir im Vorfeld leider keine genauen Zeitangaben machen. Bitte sorgen Sie sich nicht, wenn Sie eine Weile nichts von uns hören, wir vergessen Sie nicht. Sie müssen in dieser Zeit nicht aktiv bei uns nachfragen. Zum Start der Hilfe erhalten Sie dann alle weiteren wichtigen Informationen.
Was Sie während der Wartezeit noch tun können:
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In unserem Downloadbereich können Sie einige nützliche Materialien und Links entdecken und so einen kleinen Einblick in methodisches Werkzeug unserer Arbeit gewinnen.
Im Autism-Guide erhalten Sie viele Informationen zu unseren Räumlichkeiten.
Schauen Sie auch gerne auf unserer Instagram-Präsenz vorbei, um einige Einblicke und Betrachtungen zu entdecken.
Auch einen ersten Eindruck von unserem Team können Sie in der entsprechenden Bildergalerie gewinnen. -
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt sie rund um Themen der Teilhabe wie zum Beispiel Pflege, Schwerbehindertenausweis, Wohnen oder finanzielle Absicherung.
Rund um das Thema Erwerbsarbeit beraten die Reha-Teams im örtlichen Jobcenter oder der Arbeitsagentur.
Wenn es um andere Leistungen der Eingliederungshilfe wie zum Beispiel Assistenzleistungen oder Leistungen rund um den Wohnraum geht, berät das zuständige Sozialamt.
Bei einem Bedarf an Hilfen zur Erziehung - wie zum Beispiel Familienhilfe - ist das Jugendamt zuständig. -
Bei akuten Krisen wenden Sie sich bitte an Ihre Hausarztpraxis, niedergelassene Psychiater*innen oder die psychiatrische Klinik in Ihrem Wohnbereich.
Sie können sich auch jederzeit telefonisch an den sozialpsychiatrischen Dienst in ihrem Wohnbezirk wenden.
Auch die Telefonseelsorge können Sie in psychischen Notsituationen anonym kontaktieren.